zu TOP 11. zu TOP 13. TOP 12.
öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Ebermannstadt, 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewend";
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB




Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes nicht berührt werden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Markt Pretzfeld
Hauptstr. 3, 91362 Pretzfeld
Tel.: 09194 7347-0
E-Mail: info@pretzfeld.de
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